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   BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10   

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https://dejure.org/2013,28683
BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10 (https://dejure.org/2013,28683)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - X ZR 145/10 (https://dejure.org/2013,28683)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - X ZR 145/10 (https://dejure.org/2013,28683)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer erfinderischen Tätigkeit für eine Patentanmeldung; Patent betreffend eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen von Kunststoffbehältern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Notwendigkeit einer erfinderischen Tätigkeit für eine Patentanmeldung; Patent betreffend eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen von Kunststoffbehältern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10
    b) Die mit Patentanspruch 1 für diese Anforderungen vorgeschlagene Lösung kann nicht als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend gelten, weil es im Stand der Technik hinreichend konkrete Anregungen dafür gab, diesen Weg zu beschreiten (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10

    Kniehebelklemmvorrichtung

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10
    Eine solche Sicht zu entwickeln entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung).
  • BGH, 26.06.2014 - X ZR 112/12

    Patent betreffend eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Synchronisation von Bild

    Es liegt aber im fachmännischen Vermögen, die Nutzbarmachung einzelner Abschnitte aus einem Verfahren zu erwägen, auch wenn das Verfahren in seiner Gesamtheit technische Aspekte einschließt, die außerhalb der konkret gesuchten Problemlösung liegen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2013 - X ZR 145/10, juris Rn. 30).
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